Wir haben Schweigepflicht gegenüber Euren Eltern!

Wenn Ihr 14 Jahre und älter seid, dann wird Alles was ihr uns mitteilt vertraulich behandelt!

Weder Eure Eltern, selbstverständlich auch nicht Schule oder Ämter, werden über den Termin, das Gespräch oder über die Empfehlungen die sich daraus ergeben haben informiert.

 

Gesetzestext:

Der verfassungsrechtlich geschützte Informationsanspruch der Eltern (aus Art. 6 Abs. 2 Satz 12 Grundgesetz) tritt hier mit der zunehmenden Fähigkeit des Jugendlichen (ab dem 14.Geburtstag) über die es betreffenden Angelegenheiten selbständig zu bestimmen zurück. Da die hierfür notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit in diesem Alter in der Regel vorliegt, ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Jugendlichen zulässig.

Ausnahmen:

  • Schwerste Straftaten
  • Gefahr für Leib und Leben und gleichzeitig keine Therapieeinsicht