Rechenschwäche (Dyskalkulie)

Eine Rechenschwäche (Fachbegriff Dyskalkulie) ist eine angeborene Lernstörung, bei der die mathematischen Fähigkeiten deutlich schlechter entwickelt sind, als alle anderen Begabungen Ihres Kindes. Typischerweise haben die Kinder sehr schwache Leistungen in Mathematik, können aber zum Beispiel gut lesen. 

An einer Rechenstörung ist niemand Schuld, niemand hat etwas verpasst oder versäumt. Rechtzeitig diagnostiziert kann diese Störung aber gelindert werden. 

Was muss immer untersucht werden:

  • Hören und Sehen
  • Rechen-Test
  • Intelligenz-Test
  • Fragebögen zur seelischen Belastung ihres Kindes
  • Hilfreich: Kopien von Zeugnis, Arbeitsheften, Schriftproben
  • Nach den Untersuchungen: Beratung zu den Befunden, Beratung zum Nachteilsausgleich, zur Lerntherapie, weitere Förderempfehlungen

Das ist das Basis-Untersuchungsprogramm zur Erstellung eines Attests für die Schule (Nachteilsausgleich) und Jugendamt (§35a Eingliederungshilfe).

Empfehlenswert: Ursachenklärung

  • Untersuchung der Konzentration und der Merkfähigkeit
  • Untersuchung der visuellen Wahrnehmung

Nur wenn die Ursache der Rechen-Schwäche bekannt ist kann gezielt gefördert werden. Das spart Zeit, Geld und Nerven...

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Erläuterung des Untersuchungsgangs:

Um eine Rechenschwäche zu diagnostizieren muß Ihr Kind einen Begabungstest (Intelligenztest) durchführen, damit wir die Stärken und Schwächen Ihres Kindes beurteilen können. Außerdem ist ein Rechentest nötig. Ist ein großer Unterschied zwischen den Stärken und Schwächen meßbar, kann eine Rechen-Störung (Dyskalkulie) attestiert werden. Zeugnisse und Arbeitshefte runden das Bild dann ab, sowie ein Gespräch über den Leidensdruck Ihres Kindes (wichtig für das Attest!).

Das Attest dient dann als Grundlage für ein Gespräch mit der Klassenlehrerin. Diese kann dann mit Ihnen besprechen, ob die Situation in der Schule ganz ähnlich ist und falls ja, welche Hilfsmöglichkeiten es gibt. Dies ist von Schule zu Schule leider ganz unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen gibt es aber einen Erlass "zum Umgang mit Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen/Schreiben oder Rechnen".

Mitunter können wir kein Attest ausstellen, weil Ihr Kind doch noch genug Mathe kann. Oder ein Attest macht keinen Sinn, weil die Schulschwierigkeiten insgesamt zu ausgeprägt sind und nicht nur die Mathematik betreffen. Wir besprechen dann mit Ihnen, ob und wenn ja welche Maßnahmen Ihrem Kind helfen könnten.